Allgemeine Charter- und Törnbedingungen der Schiffahrtsagentur Y. Hartung und der Baltic Enterprise Ltd. Gibraltar
1. Mit der schriftlichen Anmeldung einer Charter bieten Sie uns den Abschluß eines Chartervertrages verbindlich an. Um Mißverständnisse zu vermeiden, bitten wir um Verwendung unseres Anmeldebogens, der den Unterlagen beigefügt ist.
2. Jeder Törn versteht sich als gemeinschaftliche Handlung aller Beteiligten. Alle Teilnehmer nehmen eigenverantwortlich an diesem Törn teil und bilden gemeinsam eine Crew unter Leitung des Kapitäns, (der Teilnehmer ist Crewmitglied und kein Passagier) und unterstellen sich damit allen allgemeinen anerkannten Regeln der Seemannschaft und des einschlägigen deutschen und internationalen Seerechts, insbesondere der Kommandogewalt der Schiffsführung. Die angemeldeten Teilnehmer verpflichten sich zur Teilnahme an der üblichen Bordroutine und zum Einsatz des Schiffes auf See bei Wind und Wetter. Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.
3. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 15 % des Charterpreises. Sie wird mit der Anmeldung fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtkostenbeitrages vor Charter / Törnbeginn besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf die vertragliche Charter / Törn und keine Leistungsverpflichtung seitens der Schiffahrtsagentur Y. Hartung. Nach Erhalt der Charterbestätigung ist der Restbetrag für die Charter fällig, 4 Wochen vor Reisebeginn. Der Charter / Törnteilnehmer kann jederzeit von der Charter zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich beim Vermittler oder Veranstalter erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum beim Vermittler / Veranstalter.
Rücktrittsgebühren: Eine generelle Bearbeitungsgebühr beim Rücktritt wird in Höhe von 25 EUR pro Teilnehmer berechnet.
Folgende Kosten (in % v.d. Chartersumme) entstehen:
- bei Rücktritt bis 50. Tag vor Charter / Törnbeginn 25 % des Charter / Törnbeitrages
- bei Rücktritt ab 49. bis 30. Tag vor Charter / Törnbeginn 50 % des Charter / Törnbeitrages
- bei Rücktritt ab 29. bis 14. Tag vor Charter / Törnbeginn 80 % des Charter / Törnbeitrages
- bei Rücktritt ab 14. Tag vor Charter / Törnbeginn 100 % des Charter / Törnbeitrages
- späterer Rücktritt oder Nichterscheinen 100 % des Charter / Törnbeitrages.
Es wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittskosten Versicherung abzuschließen. Sollte aus wetterbedingtem Anlaß der Törn nicht beendet werden können, erhalten die Teilnehmer für die restlichen Tage einen Ausweichtermin. Die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen werden verrechnet. Für diesen Fall entfällt eine Rückzahlung des Törnbeitrages.
4. Sollte aus irgendeinem Grunde (insbesondere wegen Motorschaden oder höherer Gewalt, sowie Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) die Charter / Törn durch die Schiffahrtsagentur Y. Hartung storniert werden müssen, werden einbezahlte Charter / Törnbeiträge zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Die Schiffahrtsagentur Y. Hartung ist dazu verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Charter / Törn hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Charter / Törnbetrag unverzüglich zurück.
5. Die Schiffahrtsagentur Y. Hartung behält sich vor, Chartertermine zusammenzulegen oder zu teilen, sowie Änderungen bezüglich der Abfahrts- Ankunftshäfen, sowie Abfahrts- u. Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dies aus irgendeinem Grund erforderlich ist. Ebenso bleibt eine Änderung der Charter / Törntour aus wichtigen Gründen vorbehalten. Sollte das Schiff aus Gründen der höheren Gewalt (Sturmschäden, Maschinenschaden, Streik, etc. ) den eingeplanten Abfahrts- o. Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen können, so können daraus entstehende Transferkosten oder sonstige Kosten nicht der Schiffahrtsagentur Y. Hartung angelastet werden. Ab Windstärke 10 m/Sek. und mehr, wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr ausgelaufen, auf See wird der nächste Hafen angelaufen, wann und ob gefahren wird, ist aus juristischen Gründen einzig dem Kapitän vorbehalten.
6. Die Teilnehmer verzichten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit- soweit rechtlich zulässig- auf alle Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gegen die Schiffahrtsagentur Y. Hartung und/oder der Baltic Enterprise Ltd. ihrer Organe, der Schiffsführung, der von ihnen berufenen Besatzungsmitgliedern und den Eignern des Schiffes der Baltic Enterprise Ltd. die Schiffahrtsagentur Y. Hartung, die Organe der vorgenannten, die Schiffsführung, Besatzungsmitglieder und der Eigner des Schiffes verzichten ihrerseits auf alle Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gegen den Teilnehmer. Soweit der Haftungsausschluß aus irgendeinem Grunde als rechtlich nicht wirksam anerkannt werden sollte, beschränkt sich der Eigner des Schiffes und die Schiffahrtsagentur Y. Hartung auf den Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, in jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf 5.000,- EUR je Anspruchsteller gleich ob Personen- oder Sachschaden höchstens 50.000 EUR je Schadensereignis begrenzt. Die Charterteilnehmer schließen keinen Personenbeförderungsvertrag ab, sondern nehmen an einer sportlichen Veranstaltung teil.
7. Bei allen Ausflügen, Landgängen und Sportveranstaltungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Schiffahrtsagentur Y. Hartung als Törnvermittler haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung des Törns, nicht für die Leistungserbringung des Veranstalters.
8. Für die Einhaltung der Paß-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Charterteilnehmer selbst verantwortlich. Kosten, die aus Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Charterteilnehmers. Fischereischein in Deutschland ist obligatorisch!
9. Es ist aus zollrechtlichen Gründen verboten, alkoholische Getränke mit an Bord zu nehmen. Der Kapitän ist berechtigt bei Verstoß den Törn abzubrechen. Regreßansprüche seitens der Törnteilnehmer bestehen nicht. Betrunkene Personen werden von Bord gewiesen ohne Anrecht auf Regreßzahlung.
10. Gerichtsstand ist Kiel. Betreiber und Veranstalter ist die Schiffahrtsagentur Y. Hartung.
» Diese Seite als Druckversion